Lokale Architektenkammer warnt Landtagsabgeordnete vor massiver Fehlentwicklung bei geplanter Novellierung der Landesbauordnung beim Hearing in Heidelberg und fordert deutliche Nachbesserung für den Verbraucherschutz.
„Dieser Referentenvorschlag zur Novellierung der Landesbauordnung wälzt Risiken auf Planende und Endverbraucher ab. Genehmigungsfiktion, Erweiterung der kleinen Bauvorlageberechtigung, Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und verkürzte Nachbaranhörung. Wir sehen den Verbraucherschutz und die Qualität beim Bauen massiv gefährdet.“, schließt Astrid Fath, Vorsitzende der Kammergruppe Rhein-Neckar der Architektenkammer, ihre Einleitung und Zusammenfassung eines Teils der geplanten Änderung der Landesbauordnung ab. Zum 16. Januar luden die drei Kammergruppen Rhein-Neckar, Heidelberg und Mannheim zum Gespräch über kritische Punkte der geplanten Gesetzesänderung der Landesregierung mit weitreichenden Folgen. Der Einladung zum Gespräch in die Chapel in Heidelberg folgten neben den Landtagsabgeordneten Christiane Staab (CDU), Fadime Tuncer (Grüne), Norbert Knopf (Grüne) und Sebastian Cuny (SPD) auch Vertretende der lokalen Baugenehmigungsbehörden und zahlreiche interessierte Mitglieder.

„Was die Bauverwaltungen in Baden-Württemberg nicht mehr in der Lage sind zu leisten, soll nun ins Private verlagert werden. Ich sehe hier eine Klagewelle auf unsere bereits jetzt überlasteten Gerichte zukommen. Wer sich den Klageweg nicht leisten kann, hat das Nachsehen.“, kommentiert Johannes Striffler, Beirat Kammergruppe Mannheim. Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens beschleunigt das Verfahren im ersten Moment zwar, das potenzielle Klageverfahren verlagert die Klärung der Rechtsverletzung jedoch nur zeitlich nach hinten und erzeugt eine Hürde für Betroffene. Zur geplanten Verkürzung der Nachbaranhörung auf 14 Tagen sagt Striffler: „Wenn weitere Anhörungen im Verfahren weiterhin vier Wochen im Umlauf sind, bietet die Verkürzung keinerlei zeitliche Vorteile.“

„Bei allen guten Ideen, die in dem Gesetzentwurf zum einfacheren, schnelleren und damit kostengünstigen Bauen eingeflossen sind. Das ist kontraproduktiv.“, ergänzt Till Schweizer, Beirat Kammergruppe Heidelberg und meint damit die neue Genehmigungsfiktion mit drei Monaten nach Vollständigkeitsbestätigung durch die Genehmigungsbehörde. „Eine Baugenehmigung ohne ordentliche Prüfung macht Bauen nicht schneller, nicht einfacher und nicht kostengünstiger. Wenn der Bauherr sich nicht auf seine Baugenehmigung verlassen kann, schafft die Baugenehmigungsfiktion beim Bauen lediglich eines: Rechtsunsicherheit. Die Überlagerung aller dieser Maßnahmen in Summe sind explosiv.“

„Mit der Ausweitung der Bauvorlageberechtigung entfällt vielfach auch der Nachweis einer Berufshaftpflicht, die bei Architekten obligatorisch ist. Das ist genauso gefährlich für jede Bauherrin und jeden Bauherren wie das Nichtvorhandsein der Pflicht zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung. Dies führt eher zu einer Verzerrung des Wettbewerbes“, so Thomas Schramm, stellvertretender Bezirksvorsitzender des Kammerbezirkes Karlsruhe. „Die Architekten als Entwurfsverfasser stellen nicht den Engpass dar, um Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Die Kostentreiber im Bauen liegen nicht in den Honoraren für die Entwurfsverfasser begründet.“

Hier gehts zur letzten Pressemitteilung der Architektenkammer Baden-Württemberg (17.12.2024):
www.akbw.de/themen/presse/pressemitteilungen-2024/lbo-novelle-noch-zu-viele-risiken
Hier gehts zur gesamten ursprünglichen Stellungnahme der Architektenkammer Baden-Württemberg (18.09.2024):
www.akbw.de/fileadmin/download/Freie_Dokumente/Berufspolitik/Stellungnahmen/AKBW_Stellungnahme_LBO-Aenderung_2024-09-18.pdf
Fotos von Nico Stolz, (www.instagram.com/stolz.n/)

